18. Strafzumessung für die qualifizierten Widerhandlungen gegen das BetmG 18.1 Tatkomponenten 18.1.1 Objektives Tatverschulden Die Betäubungsmittelmenge bildet Ausgangspunkt für die Ermittlung der Gefährdung des geschützten Rechtsguts. Praxisgemäss zieht die Kammer daher bei Betäubungsmitteldelikten die sog. Tabelle Hansjakob (vgl. in FINGER- HUTH/TSCHURR, Kommentar BetmG, N. 30 zu Art.