b AuG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Es handelt sich mithin bei beiden Delikten um Vergehen. In einem ersten Schritt ist für den Schuldspruch wegen qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, welcher vorliegend die schwerste Straftat darstellt, eine Strafzumessung vorzunehmen. Der Strafrahmen beträgt 1 Jahr bis 20 Jahre Freiheitsstrafe. Unter der Voraussetzung, dass auch für die beiden Vergehen die Ausfällung einer Freiheitsstrafe angezeigt ist, wird in einem zweiten Schritt in Anwendung von Art. 49 Abs. 1 StGB eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden sein.