26 Reinheitsgrad von 71%, was 1'917 g reinem Kokain entspricht. Für das Jahr 2016 konnte dem Beschuldigten der Handel mit 980.80 g Kokaingemisch nachgewiesen werden. Bei einem gleichbleibenden Reinheitsgrad von 71% resultiert eine Menge reines Kokain von 696.37 g. Hingegen darf in Bezug auf den sichergestellten Fingerling von 10 g Kokaingemisch nicht von einem Reinheitsgrad von 77% (Hydrochlorid) und damit 7.7 g reinem Kokain ausgegangen werden (vgl. pag. 1317, S. 53 erstinstanzliche Urteilsbegründung).