25 - am 9. Juni 2016 an G.________ EUR 9‘300.00 zugunsten von E.________ übergeben hat. 11.3.4 Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz In Bezug auf diesen Anklagepunkt verweist die Kammer integral auf die detaillierten und zutreffenden diesbezüglichen Erwägungen der Vorinstanz (vgl. pag. 1310 ff., S. 46 ff. erstinstanzliche Urteilsbegründung).