23 digte nachweislich erst am 27. Juni 2016 angehalten wurde. Insgesamt hat der Beschuldigte somit im Jahr 2016, genauer gesagt vom 1. Januar 2016 bis am 27. Juni 2016, eine Menge von 1'000 g Kokaingemisch in die Schweiz eingeführt. Betreffend den Reinheitsgrad des im Jahr 2016 eingeführten Kokains wird vorab wiederum auf die vorinstanzlichen Erwägungen verweisen (pag. 1301, S. 37 erstinstanzliche Urteilsbegründung). Auch diesbezüglich konnte die gesamte Kokainmenge nicht sichergestellt werden.