sie hätte auch einfach bei den bereits in der ersten Einvernahme erwähnten 50 Fingerlingen bleiben können und die weiteren 40 Fingerlinge gar nicht zu erwähnen brauchen. Die gesamte von ihr zugestandene Menge von 90 Fingerlingen fand dann auch Einfluss in die Anklageschrift in ihrem eigenen Strafverfahren PEN 17 373. Die von der Verteidigung des Beschuldigten in erster Instanz noch vorgebrachten Angstzustände von F.________ dürften auf ihre eigene Inhaftierung zurück zu führen gewesen sein und nicht im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen den Beschuldigten gestan-