Der Antrag der Verteidigung von F.________ auf Durchführung eines abgekürzten Verfahrens datiert schliesslich vom 3. Oktober 2016 (Akten PEN 17 373, pag. 319 f.) und wurde durch die Staatsanwaltschaft am 8. Dezember 2016 gutgeheissen (Akten PEN 17 373, pag. 322), mithin mehr als einen Monat vor ihrer zweiten Einvernahme am 20. Januar 2017 im Verfahren gegen den Beschuldigten (pag. 322 ff.). Die Anklageschrift im Verfahren gegen F.________ datiert schliesslich vom 2. Mai 2017 (pag. 348; vgl. vorangehende Ausführungen zur Anklage).