Ergänzend sind sodann die edierten Akten des Strafverfahrens PEN 17 373 gegen F.________ heranzuziehen (pag. 1385 ff. sowie drei Bände PEN 17 373). F.________ wurde im abgekürzten Verfahren mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 21. Juni 2017 wegen qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Einfuhr, Beförderung, Inverkehrbringen und Anstaltentreffen zum Inverkehrbringen von insgesamt rund 3 kg Kokaingemisch (rund 2 kg reines Kokain) sowie mehrfach begangener Geldwäscherei in der Zeit von April 2016 bis 15. Mai 2016 im Deliktsbetrag von ca. CHF 12‘900.00 zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten (15 Monate unbedingt,