18 Hausdurchsuchungen an der C.________ (Adresse) in Nidau, wo u.a. ein Wohnungsschlüssel der J.________ (Adresse) in Biel gefunden wurde, zutreffend festgehalten (pag. 338). Zum Bericht des IRM vom 27. Juli 2916 (pag. 326 ff.) resp. den von der Vorinstanz bereits an dieser Stelle errechneten reinen Wirkstoffmengen ist zu Gunsten des Beschuldigten ergänzend festzuhalten, dass der Fingerling mit 10 g weissem Pulver bei einem Kokain-Basewert von 69% rund 6.9 g (= 10 g : 100 x 69%) reines Kokain enthielt (nicht wie von der Vorinstanz angenommen 7.7 g).