Daraus geht hervor, dass die Polizei erstmals am 9. Juni 2016 auf den Beschuldigten aufmerksam wurde, als sie das Gebäude an der J.________ (Adresse) in Biel überwachte. Diese Überwachung fand im Rahmen einer anderen Überwachung wegen Kokainhandels statt. Der Beschuldigte wartete an diesem Tag vor dem Gebäude J.________ (Adresse) in Biel. Nach einigen Minuten kam eine Frau, G.________, mit einem Koffer vom Bahnhof Biel her und trat mit dem Beschuldigten in Kontakt. Die beiden gingen dann zu Fuss auf der R.________ (Strasse) in Richtung S.________ (Strasse) (vgl. auch pag. 107). Anders als von der Vorinstanz ausgeführt (pag.