I.3. der Anklageschrift (pag. 758) zum Vorwurf gemacht, er habe sich der Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz, begangen in der Zeit von anfangs 2015 bis 27. Juni 2016 in Nidau, Biel und anderswo durch rechtswidrigen Aufenthalt schuldig gemacht, indem er sich jeweils länger als drei Monate ununterbrochen in der Schweiz aufgehalten und dadurch die bewilligungsfreie Aufenthaltsdauer von drei Monaten überschritten habe. 17 10. Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet die ihm gemachten Vorwürfe im Zeitpunkt der oberinstanzlichen Verhandlung vollumfänglich.