9. Vorwürfe gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird in Ziffer I.1. der Anklageschrift vom 22. Juni 2017 (pag. 757 f.) vorgeworfen, er habe sich der mengen- und bandenmässig qualifiziert begangen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gemacht, indem er in Absprache und in Zusammenarbeit mit E.________, D.________ und anderen Personen die Einfuhr von mindestens 3‘720 g Kokaingemisch bzw. rund