été reconnues. […]» ; das Schreiben von Rechtsanwalt P.________ vom 27. Dezember 2016 [pag. 70] : «Im Zusammenhang mit dem dringenden Tatverdacht sei noch einmal festgehalten, dass der Beschuldigte anerkennt, im Umfange von rund 100 g Kokaingemisch deliktisch tätig gewesen zu sein. […]» sowie das Schreiben von Rechtsanwalt P.________ vom 24. März 2017 [pag. 91]: «[…] Er hat im Hinblick auf das von ihm zugestandene deliktische Verhalten und ebenfalls zu den ihm gemachten Vorwürfen umfassende Angaben gemacht.