13 Somit wurde die notwendige bzw. amtliche Verteidigung im unmittelbaren Anschluss an die erste Einvernahme vom 27. Juni 2016 rechtzeitig bestellt. Die zuvor in der Einvernahme vom 27. Juni 2016 erhobenen Beweise sowie auch die sich daraus ergebenden Folgebeweise, insbesondere der von der Verteidigung erwähnte Code für das Mobiltelefon des Beschuldigten, welcher wiederum die Auswertung des Facebook-Profils des Beschuldigten ermöglichte, sowie der Schlüssel zur Wohnung an der J.___