174 Z. 420). Geht man von 10 Fingerlingen à 10 g Kokaingemisch aus, würde dies grob überschlagen einer Menge von 100 g Kokaingemisch und bei einem im Jahr 2015 durchschnittlichen Reinheitsgrad von 50% einer Menge von 50 g reinem Kokain entsprechen. Eine solche Menge würde die Schwelle für eine mengenmässig qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz 2.5-fach überschreiten. Mit anderen Worten war ab diesem Zeitpunkt für die Polizei erkennbar, dass es sich um einen Fall einer notwendigen Verteidigung handeln könnte. Entsprechend wurde der Beschuldigte in der Folge nicht mehr weiter befragt bzw. die Einvernahme abgebrochen (pag. 195).