_ – den Namen E.________ erwähnte der Beschuldigte dabei nota bene von sich aus (pag. 192 Z. 297 f.). Von E.________ wollte der Beschuldigte keine Aufträge erhalten haben, er habe für ihn nur Gefälligkeiten erledigt, wenn E.________ ihn darum gebeten habe (pag. 192 Z. 312 ff.). So habe er auf Geheiss von E.________ Geld entgegengenommen und es weitergegeben (pag. 193 Z. 339 ff.), oder Damen getroffen und ihnen Geld übergeben oder er habe unbekannten Nigerianern Geld übergeben. Er habe aber nie gefragt um was es gehe (pag. 193 Z. 359 f.: «[…] ich habe das Geld gesammelt, aber er hat mich darum gebeten, ich weiss nicht worum es ging, ich habe nicht gefragt.»).