189 Z 135 ff. gab der Beschuldigte dann zu, dass der Fingerling und die sichergestellten 12 Kügelchen ihm gehörten. Bei der weiteren Befragung ging es um den sichergestellten Schlüssel von der Wohnung an der J.________ (Adresse) in Biel (pag. 189 Z. 170 ff.) und die Dame, die dort wohnt, Frau I.________ (pag. 189 Z. 157 ff.). In der Folge wurde der Beschuldigte gefragt, wie viel Bargeld er besitze und woher dieses stamme, woraufhin dieser angab, mit dem Verkauf von Kokain CHF 2'000.00 verdient zu haben (pag. 190 Z. 190 ff.). Im Anschluss ging es dann um das Treffen vom 9. Juni 2016 vor der Liegenschaft J.________ (Adresse) und