1417) stellt zunächst klar, wann und wie die Polizei auf den Beschuldigten aufmerksam geworden war. Der Beschuldigte wurde selber nicht observiert, sondern lief erstmals am 9. Juni 2016 per Zufall buchstäblich in eine anderweitige Observation der Polizei hinein; er traf sich vor der unter Observation stehenden Liegenschaft an der J.________ (Adresse) in Biel mit G.________, welche mit einem Koffer vom Bahnhof herkam.