6. Anträge der Parteien Rechtsanwalt B.________ stellte und begründete in der oberinstanzlichen Verhandlung vom 21. April 2020 namens und auftrags des Beschuldigten die folgenden Anträge (pag. 1432): «[…] 1. Der Angeklagte sie von sämtlichen Vorhalten gemäss Anklageschrift vom 22. Juni 2017 freizusprechen. 2. Dem Angeklagten sei für den ausgestandenen Freiheitsentzug eine angemessene Genugtuung in der Höhe von mindestens CHF 278'800.00 zuzusprechen.