5. Untersuchungs- und Sicherheitshaft sowie vorzeitiger Strafantritt Der Beschuldigte befand sich vom 27. Juni 2016 (pag. 23) bis am 18. Februar 2018 (pag. 1082), mithin für die Dauer von 602 Tagen, in Untersuchungs- und Sicherheitshaft. Mit begründeter Verfügung vom 6. Februar 2018 wurde dem Beschuldigten der vorzeitige Strafantritt bewilligt (pag. 1098), er trat die Strafe am 19. Februar 2018 vorzeitig an (pag. 1082). Mit Verfügung vom 30. Juni 2020 im Verfahren SK 20 265 wurde der Beschuldigte unverzüglich aus dem vorzeitigen Strafvollzug entlassen.