letzterer datiert vom 9. April 2020, ging am 14. April 2020 beim Obergericht des Kantons Bern ein und wurde den Parteien zugestellt (pag. 1417 f.). Schliesslich wurde dem Beschuldigten in der oberinstanzlichen Verhandlung vom 21. April 2020 erneut Gelegenheit gegeben, sich zu äussern. Er wollte keine Aussagen machen (pag. 1431) und verzichtete auch auf das letzte Wort (pag. 1437).