17 373 waren der Kammer von der Vorinstanz nicht mitüberwiesen worden, weshalb die Verfahrensleitung zunächst nicht bemerkte, dass diese bereits durch die Vorinstanz ediert worden waren. Weiter wurde bei der Justizvollzugsanstalt Thorberg ein aktueller Vollzugsbericht, datierend vom 3. April 2020, eingeholt (pag. 1406 ff.). Mit Beschluss vom 8. April 2020 (pag. 1411 f.) wurde sodann die Kantonspolizei Bern mit dem Verfassen eines Berichts beauftragt; letzterer datiert vom 9. April 2020, ging am 14. April 2020 beim Obergericht des Kantons Bern ein und wurde den Parteien zugestellt (pag.