2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete A.________ (nachfolgend Beschuldigter), amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin H.________, am 23. Mai 2019 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 1258). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 2. September 2019 (pag. 1265 ff.). Mit ebenfalls form- und fristgerecht eingereichter Berufungserklärung vom 23. September 2019 erklärte der Beschuldigte die Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils (pag. 1346 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft teilte mit Eingabe vom 2. Oktober 2019 (pag.