Die Untersuchungshaft und Sicherheitshaft von 602 Tagen wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 19.02.2018 vorzeitig angetreten worden ist. 2. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 11‘500.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 7‘568.75, insgesamt bestimmt auf CHF 19‘068.75 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung CHF 11‘500.00).