1. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Strafklägerin/Berufungsführerin - der Generalstaatsanwaltschaft 2. Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationssteller Strafregister (nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - der Bundesanwaltschaft - dem Eidgenössischen Departement Wirtschaft, Bildung und Forschung Bern, 24. Juni 2020 Im Namen der 1. Strafkammer Die Präsidentin i.V.: