Selbst wenn die Stellung der beiden Parteien unterschiedlich ist, ist die Differenz doch bemerkenswert. Es wird darauf verzichtet, spezifische Kürzungen von einzelnen Posten des Leistungsnachweises von Rechtsanwalt B.________ vorzunehmen. Da verschiedentlich mehrere Arten von Arbeiten in einem Leistungsposten vermischt wurden, wäre dies sowieso nur schwer möglich. In der Gesamtwürdigung erscheint ein geringerer Zeitaufwand von rund 35 Stunden der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses angemessen. Bei einem Stundenansatz von CHF 250.00 ergibt dies eine Entschädigung von CHF 8‘750.00.