432 Abs. 2 StPO). Wird die einzig von der Privatklägerschaft erhobene Berufung abgewiesen, hat jene die Verteidigungskosten der beschuldigten Person zu tragen (BGE 139 IV 45 E. 1, Urteil des Bundesgerichts 6B_406/2017 vom 6. Juni 2017 E. 3 m.H.). Rechtsanwalt B.________ machte mit Kostennote vom 19. Mai 2020 Aufwendung im Betrag von insgesamt CHF 16‘559.60 geltend.