28 Verfahren eingebracht wurden. Diese Aufbereitung generierte einen gewissen Aufwand, der grundsätzlich zur Verteidigung als gerechtfertigt zu betrachten ist. Allerdings ist lediglich der Aufwand von Rechtsanwalt B.________ unter dem Titel der angemessenen Ausübung der Verfahrensrechte zu entschädigen. Aufwand, der von Mitarbeitenden und Partnern der U.________ SA generiert wurde, sollte sich nicht in der Honorarnote von Rechtsanwalt B.________ wiederfinden. Es ist der Generalstaatsanwaltschaft beizupflichten, dass die entsprechenden Abklärungen bei der U.______