beantragte Entschädigung von insgesamt CHF 65‘226.30 (inkl. Auslagen und MWST) auf einen Betrag von total CHF 35‘933.95. Es wird auf die entsprechende Begründung der Vorinstanz verwiesen (pag. 745 ff., S. 35 ff. der Urteilsbegründung). Die Vorinstanz