Die verschuldeten Taten liegen bald sieben Jahre zurück. Seit der Einleitung des vorliegenden Strafverfahrens wurden keine neuen Beanstandungen oder vergleichbare Verfahren betreffend die U.________ SA mehr bekannt (vgl. pag. 634 Z. 13 sowie pag. 639 Z. 31 ff.). Dies zeigt, dass die verantwortlichen Personen der U.________ SA bemüht waren, ihr Vorgehen mit Blick auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmung zu verbessern. Die Strafbestimmung von Art. 3 Abs. 1 Bst.