___ SA von insgesamt ungefähr sieben Millionen Anrufen bzw. Anrufversuchen gegenüber (vgl. pag. 171). Von den 46 Beschwerden von betroffenen Personen, die die Privatklägerin anzeigte, wurde in 27 Fällen angeklagt, in 14 die Berufung eingelegt und in vier Fällen erfolgt nun ein Schuldspruch wegen unlauterer Werbeanrufe. Das geschützte Rechtsgut wurde nur ganz geringfügig verletzt. Dem Beschuldigten wird kein direktvorsätzliches, sondern lediglich ein eventualvorsätzliches Handeln zur Last gelegt. Die Bemühungen der U.___