Letzteres kann dem Beschuldigten in diesem Verfahren klar nicht vorgeworfen werden. Wer sich auf seinen Sterneintrag berief oder sonst ausdrücklich verlangte, nicht mehr angerufen zu werden, wurde von der U.________ SA auf die interne Blacklist gesetzt und nicht mehr angerufen (pag. 176 f. und 180). Hingegen ist auch der U._____