Der Sachverhalt, der dem erwähnten Entscheid der Beschwerdekammer des Cour de Justice des Kantons Genf vom 15. Juni 2017 (ACPR/397/2017) zugrunde lag, ist nur beschränkt mit dem hier zu prüfenden vergleichbar. Es wurde im Genfer Entscheid nicht thematisiert, ob eine Prüfung des Vorhandenseins von Sterneinträgen nur aufgrund des zweimal jährlich erscheinenden Programms Twixtel ungenügend sei. Vorgeworfen wurde der beschuldigten Person vielmehr, dass die Datenbanken nicht neu auf Sterneinträge überprüft und aktualisiert wurden, obwohl die entsprechende Information sofort im Internet zugänglich sei.