22 tenbank der U.________ SA abgelegt. Sie wurden aufgrund eines fehlerhaften Datentransfers für Werbung der W.________ SA von der U.________ SA angerufen. In diesen beiden Fällen ist der objektive Tatbestand ebenfalls erfüllt. G.________ wurde auch im Auftrag der W.________ SA angerufen. Sie war in deren Kundenkartei aufgeführt. Zum Zeitpunkt des Werbeanrufes im Herbst 2013 lag ihre letzte Bestellung allerdings bereits über sieben Jahre zurück. Bei einem Nahrungsergänzungsmittel, wie es die W.___