u UWG). Wie lange eine Person nach dem letzten vom Kunden ausgehenden Kontakt kontaktiert werden darf, hängt von der Art des Produkts oder der Dienstleistung ab. Bei Gütern des täglichen Gebrauchs erachtet BÜHLER als Faustregel eine Frist bis zu maximal sechs Monaten für zulässig. Es dürfen keine anderen Produkte be-