und handelte somit als Organ für die U.________ SA. Er gab an, die bestehenden Qualitätsprozesse überprüft zu haben und die volle Verantwortung zu übernehmen, falls gegen das UWG verstossen worden sein sollte (pag. 164 Z. 202 ff., pag. 169). Ein allfälliges strafbares Verhalten aufgrund der Abläufe innerhalb der U.________ SA ist dem Beschuldigten somit persönlich zurechenbar.