20 henden Personen bekannt waren (pag. 10 ff.). Sie schrieb im Strafantrag, dass bisher 46 Beschwerden betreffend die genannten Telefonnummern eingegangen seien (pag. 13 Ziff. 5.6) und reichte eine Liste aller 46 Beschwerden nach Datum ein (pag. 51 f., Beilage 6). Von den Beschwerden selbst befanden sich jedoch nur 17 in der Beilage (pag. 16 ff.). Das Einreichen von Beweismitteln ist kein Gültigkeitserfordernis eines Strafantrages.