Als verantwortliche Person war dem Beschuldigten bewusst, dass mit diesem lückenhaften System Anrufe auf Telefonnummern mit Sterneinträgen erfolgen könnten, da nicht alle Datensätze einer aktuellen Prüfung unterzogen wurden. Die Möglichkeiten eines Abgleichs mit dem Verzeichnis der Swisscom Directories AG war dem Beschuldigten ebenfalls bekannt. Neben der fehlenden Überprüfung von Sterneinträgen, scheint vor Verwendung einer Nummer für eine Kampagne auch nicht geprüft worden zu sein, ob die angerufenen Personen in der Kundenkartei noch über eine Geschäftsbeziehung zum auftraggebenden Unternehmen verfügten.