Es ist klar, dass bei der Datenmenge, die die U.________ SA für ihr riesiges Anrufsvolumen verwaltet, ein ständiger gar täglicher manueller Abgleich der Daten mit dem aktuellen Telefonverzeichnis enorm aufwändig wäre. Die Verteidigung brachte sinngemäss vor, dass nie verhindert werden könne, dass Datensätze in Kampagnen einfliessen würden, bei denen es während des Laufens der Kampagne zu Änderungen komme. Hierzu fehle die technische Lösung (pag. 884 f.). Dieses Argument ist vorliegend nicht hilfreich.