Den Akten ist zu entnehmen, dass sich die U.________ SA im Juli 2012 beim Bundesamt für Kommunikation (BA- KOM) über die Möglichkeiten des Zugangs zum zentralen Telefonverzeichnis informierte, um in einem täglichen Abgleich der Anruflisten die Telefonnummern mit Sterneintrag zu identifizieren. Sie erhielt die Antwort, dass das BAKOM kein solches Instrument zur Verfügung stelle, sondern dass bei verschiedenen Anbietern Offerten zum kostenpflichtigen Zugang eingeholt werden müssten. Die U.________ SA nahm dann offenbar auch Kontakt zu einem Vertreter der Swisscom Directories AG