637 Z. 32). Da der Beschuldigte in der Gegenwartsform und mehrfach von «mittlerweile» sprach, ist davon auszugehen, dass ein systematischer Abgleich mit Twixtel (ein zweimal jährlich erscheinendes, auf den Daten der Swisscom Directories AG basierendes Offline-Programm, vgl. pag. 848 f., 862 f., 884) und dem Onlineverzeichnis der Swisscom Directories AG im relevanten Zeitraum von 2012 bis 2014 noch nicht Standard war. So lässt sich auch erklären wie beispielsweise die Telefonnummer von F.________, die vom Adressbroker geliefert worden war, Eingang in die Anrufliste der U.________ SA für die Kampagne der W.____