16 in der erstinstanzlichen Fortsetzungsverhandlung vom 20. März 2019 sagte der Beschuldigte aus, dass Datensätze vom Adressbroker bei Erhalt auf das Bestehen eines Sterneintrages kontrolliert würden (pag. 637 Z. 7 ff.). Die eingekauften Daten würden mit dem Programm «Twixtel» abgeglichen. Das habe sich mittlerweile geändert. Zu dieser Zeit habe man nicht so genau gewusst, welche Liste als Referenzliste massgebend war für die Kontrolle des Sterneintrages (pag. 637 Z. 20 ff.). Weiter sagte er, er glaube mittlerweile gebe es noch eine zusätzliche Kontrolle über Directories (pag. 637 Z. 32).