Die im operativen Geschäft tätigen Personen scheinen im Jahr 2015 also nichts von einem systematischen Abgleich der neu eingehenden Datensätze mit dem Telefonverzeichnis gewusst zu haben. Vielmehr scheinen sie sich darauf verlassen zu haben, dass ihre Datenlieferantin der Aufforderung, keine Telefonnummern mit Sterneinträgen zu liefern, nachkam. Auch der Beschuldigte sagte in seiner Einvernahme vom 14. Februar 2016 nichts von einem systematischen Abgleich mit dem Telefonverzeichnis. Erst