dieser gegenüber am 20. Januar 2015 informell an, dass von der U.________ SA nicht geprüft werde, ob die ihr gelieferten Datensätze Sterneinträge enthalten (pag. 72). Der Geschäftsführer AE.________ gab am 16. April 2015 zu Protokoll, dass die bestellten Datensätze bei Erhalt mit der internen Blacklist abgeglichen würden (pag. 176 Z. 199 ff.). Die im operativen Geschäft tätigen Personen scheinen im Jahr 2015 also nichts von einem systematischen Abgleich der neu eingehenden Datensätze mit dem Telefonverzeichnis gewusst zu haben.