vgl. auch zum Ganzen das Beweisergebnis der Vorinstanz pag. 731 f., S. 21 f. der Urteilsbegründung). 10.5.2 Systematische Überprüfung von Datensätzen auf Sterneinträge Es ist zu prüfen, ob die der U.________ SA gelieferten Datensätze jeweils – zusätzlich zum Abgleich mit der internen Blacklist – bei Erhalt oder später auf das Bestehen von Sterneinträgen überprüft wurden. Der Filialleiter des Callcenters der U.________ SA in Z.________, AK.________, gab gemäss Berichtsrapport der Polizei vom 21. Januar 2015 dieser gegenüber am 20. Januar 2015 informell an, dass von der U.