15 ren Kundenkartei gespeichert war und die anrufende Nummer 031 .________ für die W.________ SA verwendet wurde (pag. 167). 10.5 Zu den Vorkehren der U.________ SA zur Vermeidung von unzulässigen Werbeanrufen 10.5.1 Unbestrittene Tatsachen Vorerst ist festzuhalten, dass es mit Sicherheit nicht eine zielgerichtete Geschäftspraxis der U.________ SA war, die Sterneinträge im Telefonverzeichnis nicht zu beachten. Es bestand für sie kein geschäftliches Interesse daran (vgl. pag. 164 Z. 207 ff.). Es ist unbestritten, dass die U.______