___ SA angerufen (pag. 281.37), in deren Kundenkartei er nicht verzeichnet war. Bei ihm kam es wohl zum selben Übertragungsfehler wie bei D.________. Es lag ebenfalls keine vorbestehende Kundenbeziehung in Bezug auf die Anrufe vom 17. September 2013 vor. - G.________: Ihre Daten waren in der Kundendatenbank der W.________ SA abgelegt (pag. 281.37 und pag. 538). Ihre letzte Bestellung datiert vom 12. Juni 2006 (pag. 539). Für welchen Mandanten G.________ von der U.________ SA angerufen wurde, ist nicht aktenkundig. Die Kammer nimmt jedoch an, dass dies im Auftrag der W._____