14 EDV-Telefonserversystem verzeichnet und nicht bestritten sind die Anrufe bei den Personen D.________, E.________ und F.________. 10.4 Zu den vorbestehenden Geschäftsbeziehungen Nur noch bei den Anrufen, die der U.________ SA zugerechnet werden können, ist zu prüfen, ob es eine Geschäftsbeziehung zwischen dem Mandanten, in dessen Auftrag die U.________ SA den jeweiligen Anruf tätigte, und der angerufenen Person gab: - D._______