Die angerufenen Personen I.________, J.________, K.________, L.________ und M.________, N.________, O.________, Q.________ und R.________ und T.________ waren nicht in der Datenbank der U.________ SA verzeichnet. Dies erscheint doch ungewöhnlich, wenn ein Computerprogramm (Dialer) vorgespeicherte Nummern anwählt. In der Gesamtbetrachtung all dieser Umstände kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Telefonnummer 031 .________ der U.________ SA im Frühjahr 2014 von Spoofing betroffen war, d.h. von einem Dritten zur Täuschung benutzt wurde.