__ – immer von der Nummer 031 .________ angerufen wurde und sämtliche Anrufe in den Monaten April und Mai 2014 und einmal anfangs Juni 2014 erfolgten. Die von der Verteidigung nicht bestrittenen Anrufe, die im EDV-Telefonserversystem der U.________ SA verzeichnet sind, erfolgten hingegen von anderen Nummern (bei D.________ 031 .________ und bei F.________ und E.________ 031 .________) der U.________ SA und zu anderen Zeitpunkten. Dasselbe Bild bleibt bestehen, wenn die Anrufe in den bereits rechtskräftig von der Vorinstanz beurteilten Fällen miteinbezogen werden: Die Anrufe der Nummer 031 .________ waren nicht verzeichnet und wurden seitens der Verteidigung bestritten.